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Haftpflichtversicherung Tier

Ihr kleiner Liebling hat einen Schaden verursacht?

Niemand möchte, dass ein anderer geschädigt oder verletzt wird. Doch was, wenn es doch passiert? Wer bezahlt das Malheur?


Der Gesetzgeber kennt die Antwort: Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht unter dem § 833 dass der Tierhalter für entstandene Schäden haften muss.

Nun kann so ein Schaden schon mal richtig teuer werden. Was dann? Auch hier sagt der Gesetzgeber, dass der Ersatz des Schadens mit: "jetzigem und zukünftigen Vermögen" zu erfolgen hat. Also ist die zukünftige Erbschaft oder der Lotteriegewinn möglicherweise schon ausgegeben, noch bevor er eintritt!

Eine Haftpflichtversicherung, welche hier in die Presche springt und für Schadenersatz beim Geschädigten sorgt ist schnell gefunden. Bietet auch fast jeder Anbieter an.

Doch was, wenn der Versicherer die Zahlung ablehnt, weil genau der Punkt nicht in der Police enthalten ist?

Oder der andere Fall - Sie werden geschädigt oder Ihr Tier wird von einem anderen verletzt und der Verantwortliche hat weder Versicherung noch Vermögen um Sie zu bezahlen? Was dann?

Allein die Aussage, dass dann die eigene Versicherung eintritt, hat schon so viele Haken und Fußangeln, dass es ganze Romane füllen würde die alle zu benennen. Manche ziehen eine Selbstbeteiligung ab, manche rechnen eine Franchise an, viele kennen diesen Punkt überhaupt nicht usw.

Es gibt so viele juristische Spitzfindigkeiten mit denen sich schwache Versicherer herausreden können, das für den Laien eine vernünftige Beurteilung seiner Policen fast nicht machbar ist.


Gibt es "Die Haftpflichtversicherung" die für alle am Besten ist?

Mit Verlaub: "Nein!"

Eine Versicherung beinhaltet immer "Leistung" und "Preis". Nun muss aber nicht jede Gesellschaft für Jeden das beste Produkt bieten. Wenn der Halter eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat, dann kann eine ganz andere Police für diesen Halter bestmöglich sein. Auch bieten Gesellschafte für teilweise verschiedene Prämien nach Hundegröße gestaffelt an. Es gibt für Mehrhundebesitzer ganz andere Lösungsmöglichkeiten als für Einzelhundehalter.

Halter von Listehunden sind möglicherweise überhaupt froh, eine Versicherung zu moderaten Prämien für Ihr Tier abschließen zu können.

Und diejenigen, die meinen "Mein kleiner Chiwawa macht doch nichts kaputt" können versichert sein, dass nicht nur einmal die Laminat- oder Parkettböden (samt Sanierung des Unterbau's) in der ganzen Wohnung ausgetauscht wurden, weil der "Kleine" halt über die Jahre hinweg immer mal wieder einige Tröpfchen Urin verloren hat und beim Auszug "zum Stein des Anstoßes" geführt hat.

Sie nutzen Ihren Hund auch beruflich? Sie sind im Verein, machen Agility oder ähnliches? Ihr Hund läuft auch mal ohne Leine oder Maulkorb da, wo er es eigentlich nicht darf? Sie haben schon im Hotel mit Hund übernachtet?

Diese Liste ließe sich bis in's Unendliche Verlängern...


Gilt das jetzt nur für den Hund?

Nein, Sie haften für jegliches Tier, das von Ihnen gehalten wird und einen Schaden verursacht - möglicherweise auch ohne dass ein Verschulden von Ihnen, Ursache des Schadens ist.

Sie haben noch Fragen? Wir stehen Gerne zur Verfügung: 07333 - 210 811.