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Auf unseren Seiten werden Sie immer wieder diese Symbole finden. Sie kennzeichnen, wie wichtig der auf dieser Seite gekennzeichnete Versicherungsschutz für Ihre Zukunft ist ... (weiterlesen)

Mopedkennzeichen

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung kann ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (oftmals 250.000 € je Rechtsschutzfall in der Regel ausreichend zum Durchschreiten von zwei Instanzen) abgeschlossen werden.

Wir empfehlen immer einen Vertrag ohne Deckungsbegrenzung.

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen folgende Kosten:

Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Überwiegend werden Selbstbeteiligungen vereinbart, typische Selbstbehaltshöhen sind 150 bis 250 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden. Einige Versicherer sind dazu übergegangen, Ihren Kunden ein Schadenfreiheitssystem anzubieten, in welchem die vereinbarte Selbstbeteiligung nach Ablauf einer bestimmten Frist prozentual sinkt, bzw. ganz entfallen kann.

Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira.

Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf zumeist beschränkt.

Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer „Wartezeit“ von drei Monaten nach Versicherungsbeginn, außer der Versicherungsnehmer kann eine Vorversicherung mit gleichem Versicherungsumfang nachweisen.

Auch hier beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns einfach darauf an.