Riesterrente
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese Personen sind unmittelbar Zulageberechtigt.
Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben und nicht dauernd vom Partner getrennt leben und uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Sie gelten damit als mittelbar zulagenberechtigt .
Die Zulagen betragen:
- bis zu 154,-- € als jährliche Grundzulage pro Person
- bis zu 300,-- € als jährliche Kinderzulage pro Kind
- 200,-- € Extraprämie unter bestimmten Voraussetzungen, im ersten Jahr für Berufseinsteiger
Alle zulagenberechtigten Personen können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Es wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt.
Bei Tod des Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen. Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75% oder 100% des Kapitals entnommen werden.
Zusätzlich kann, durch Sonderausgabenabzug, eine Steuerersparnis realisiert werden.
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